Die Vorteile der E-Nummernschilder in Deutschland sind für im Ausland zugelassen e-Fahrzeuge ebenfalls möglich.
Was ist die E-Plakette?
(Auszüge der Homepage des TÜV-Nord)
Im Ausland zugelassene Elektroautos können wie deutsche Elektroautos besondere Bevorrechtigungen nutzen. Für diese Bevorrechtigungen ist eine Kennzeichnung in Form der E-Plakette notwendig.
Vorteile für Nutzende der Fahrzeuge sind beispielhaft folgende:
- das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen oder Wegen und die damit verbundenen Gebühren,
- die Nutzung speziell dafür vorgesehener öffentlicher Straßen, Wege oder Teile davon,
- das Gewähren von Ausnahmen von Durchfahrtverboten
Die genannten Vorzüge sind nur gültig, wenn sie angemessen beschildert oder angeordnet sind.
Wer bekommt die E-Plakette?
Elektroautos mit ausländischer Zulassung, dürfen nach § 11 der Fahrzeugzulassungsverordnung in Deutschland mit einer Plakette ausgestattet sein.
Weist das Fahrzeug bereits ein im Ausland erteiltes Kennzeichen oder eine Plakette auf, die seine Einstufung als Elektroauto bestätigt, wird keine E-Plakette benötigt. (Anmerkung: derzeit in der Schweiz nicht vorgesehen)
Welche Fahrzeuge haben Anspruch auf eine blaue E-Plakette?
Fahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetz:
- Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Brennstoffzellen-Fahrzeuge (FCEV)
Was wird benötigt, um eine E-Plakette zu erhalten?
Eines der folgenden Dokumente ist dafür vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder
- ein sonstiges zum Nachweis geeignetes Dokument
(Anmerkung: für die Schweiz reicht der Fahrzeugausweis)
Diese Plakette kann man auf der Homepage des TÜV-Nord online bestellen.
Link: Blaue E-Plakette für ausländische Elektroautos | TÜV NORD